Das langersehnte Baukindergeld ist endlich da. Seit dem 18.9.2018 kann man offiziell das Baukindergeld auf der Seite der KfW Bank beantragen. Dies gilt rückwirkend zum 1.1.2018 für alle Kaufverträge die seitdem geschlossen wurden.
Die KfW Bank stellt dazu ein Zuschuss Programm 424, worüber die Mittel dann online beantragt werden können. Dazu muss man sich nur im Zuschussportal anmelden und schon kann es losgehen.
Die Förderhöhe beträgt pro Kind und Jahr 1.200€ und das ganze auf max 10 Jahre, Somit bekommt man pro Kind bis zu 12.000€ vom Staat geschenkt. Dies gilt für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung, egal ob Kauf oder Neubau.
Einzig das Bundesland Bayern hat hier eine kleine Sonderregelung. Eine Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Gesamteinkommen (inkl 1 Kind) nicht über 90.000€ liegen darf (15.000€ zusätzlich für jedes weitere Kind). Wichtig hierbei ist, dass nicht das aktuelle Einkommen geprüft wird, sondern das vergangene Einkommen wird mittels Steuerbescheiden geprüft.
Beispiel: der Antrag wird in 2018 gestellt, dann werden die Steuerbescheide aus 2015 und 2016 zur Prüfung angefordert.
Dieses gilt erstmal so lange, wie sie das Kindergeld bekommen. Sollten sie mal aus dem Eigentum ausziehen, dann müssen sie dies umgehend der KfW Bank mitteilen, denn dann entfällt die Fördergrundlage.
Die Beantragung erfolgt, wie oben schon erwähnt, komplett online. Dazu muss man sich auf der KfW Zuschuss Seite als Neukunde registrieren und dann kann es auch schon losgehen. Sie füllen den Antrag aus und dann laden sie nach Aufforderung die benötigten Unterlagen hoch. Diese sind neben den beiden Steuerbescheiden noch ein aktuelle Meldebestätigung ihrer Gemeinde, dass das erworbene Wohneigentum der Hauptwohnsitz aller Antragsteller sowie der Kinder ist und einen aktuellen Grundbuchauszug, der bestätigt, dass sie auch der Eigentümer der Immobilie sind. Den Antrag kann man erst stellen, sobald man eingezogen ist!
Aufgrund der zu erwartenden Menge von Anträgen kann es hier zu Verzögerungen kommen, bitte nicht nervös werden!!
Jetzt müssen nur noch die Fristen eingehalten werden. Für Kaufverträge, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 17.9.2018 geschlossen wurden kann man bis zum 31.12.2018 den Förderantrag stellen. Für alle anderen gilt eine Frist von 3 Monaten ab Einzug in die neue Immobilie. Hier gilt als Nachweis das Datum auf der Meldebestätigung.
Man kann natürlich auch andere KfW Programme kombinieren, fragen sie uns einfach im Gespräch danach. Wir helfen da gerne weiter.